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Veröffentlicht am 27. Juli 2015 von Juan Proll

Von Souvenirs und Artenschutz

Wenn einer eine Reise tut, entfachen Souvenirs die Kauflust-Glut. Gekauft wird dann mit Leidenschaft, bis irgendwann der Zoll ihn leiden macht … Wie oft werde ich als Guide gefragt, ob man Dieses oder Jenes überhaupt aus dem Land ausführen bzw. in Deutschland, Österreich oder der Schweiz einführen darf.

Meine Schultermuskulatur ist deshalb so kräftig, weil ich sie bei dieser Frage immer wieder zucken muss.  Die Antwort ist einfach, wenn es um illegale Drogen wie Heroin oder Kokain geht. Wie aber ist es z.B. mit Elfenbeinschnitzereien, Gesteinen, Muscheln oder einem Zebrafell?

Viele Souvenirs, die man im afrikanischen Raum kaufen kann, finden sich nicht auf den üblichen Listen der zollfreien Produkte, die neben kleinen Mengen von Zigaretten und Alkohol kostenlos eingeführt werden können. Bei manchen Gegenständen kann man sicherlich erahnen, dass es an der Grenze Schwierigkeiten geben könnte, z.B. bei der Einfuhr eines Gorilla-Babys. Aber irgendwann hört es einfach auf.

Wenn ich nur an den Fall in der Türkei denke, der mich in 2010 für ein paar Wochen in Atem hielt, als der Vater eines 9-jährigen Kindes im Gefängnis landete, weil sein Kind vom Strand einen Stein mitgenommen hatte, den der Zoll als antik und die Mitnahme daher als Schmuggel einstufte. Es gibt so viele schöne Steine an den Stränden Afrikas, die zum Mitnehmen einladen. Und wenn man bedenkt, dass bereits ein 50 Jahre altes Möbelstück als antik gehandelt wird, dann fragt man sich, ob ein Stein am Strand nicht zwangsläufig als antik angesehen werden muss. Es dürfte schwierig sein, Steine zu finden, die nicht mindestens ein paar hundert bis ein paar tausend Jahre Entstehungsgeschichte hinter sich haben.

In den afrikanischen Ländern südlich der Sahara stellt sich bei Steinen vielleicht weniger die Frage nach antik als vielmehr nach der Gesteinsart und wo man es aufgesammelt hat. Z.B. in Namibia am Strand einen kristallklaren Stein zu finden und mitzunehmen, kann im Extremfall zu einer Anklage wegen Diamanten-Schmuggels führen – vor allem wenn er aus einem ausgewiesenen Schutzgebiet oder Nationalpark kommt. Vorsicht ist also auf jeden Fall geboten.

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Die Palette möglicher Fehlgriffe bei der Auswahl von Souvenirs ist groß. Insbesondere wenn es auch noch um gefährdete Arten geht: Riesenmuscheln, Palmfarne, Hand- und Aktentaschen sowie Schuhe und Gürtel aus Krokodil- und Riesenschlangenleder, Eier von Meeresschildkröten, Zebrafelle, Rhinozeros-Horn, Schmuck- und Schnitzereien aus Elfenbein usw., usw. …

Ist ein Tier auf der Liste der streng geschützten Arten, dann gehören alle Teile des Tieres dazu, also z.B. nicht nur das Elfenbein in Schnitzereien sondern auch das Elefantenhaar verarbeitet in der Kleidung. Bei anderen bedrohten, aber weniger geschützten Tieren muss gegebenenfalls eine Genehmigung bei der Behörde für die Ausfuhr beantragt werden. Die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung beinhaltet aber nicht automatisch die Einfuhrgenehmigung nach Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Maßgabe bei der Aus- und Einfuhr von Antiquitäten und Souvenirs sind über die Länderbestimmungen hinaus die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). Rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten sind hier in drei verschiedenen Kategorien als schützenswert gelistet:

  • Anhang 1 listet die unmittelbar bedrohten Arten auf und verbietet den Handel mit diesen.
  • Anhang 2 führt alle schutzbedürftigen Arten auf, für die Aus- und Einfuhrgenehmigungen sowie der Nachweis über die Unschädlichkeit für den Bestand notwendig sind.
  • Anhang 3 enthält alle Tier- und Pflanzenarten, für die in einzelnen Ländern besondere Bestimmungen gelten.

Wer aber kann als einfacher Tourist angesichts der Mengen von Tieren und Pflanzen überhaupt noch durchblicken? Was tun, um nicht an den großen Flughäfen Europas den speziell ausgebildeten Artenschutz-Hunden vor die Schnauze zu laufen und plötzlich als Schmuggler da zu stehen?
Hilfe bieten euch hier vielleicht die folgenden drei Tipps:

  1. Die kostenlose App „Zoll & Reise“ für Smartphones oder Tablets, die auch offline nutzbar ist.
  2. Die Artenschutzdatenbank des Bundesamtes für Naturschutz in Bonn mit Informationen zum Schutzstatus von international und national geschützten Arten. (nur online)
  3. Der WWF-Souvenirführer zum Ausdrucken und Mitnehmen:
    http://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/WWF_Souvenirfuehrer.pdf

Mit diesen Tipps habt ihr vielleicht nicht immer eine Antwort auf eure Fragen, aber ganz sicher gibt es immer eine Frage zu den Antworten.